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Antibiotika-Prophylaxe vor geplanter Zahn-OP meist aus medizinischer Sicht überflüssig
Auch in Deutschland werden von vielen Zahnärzten vor
operativen Eingriffen vorbeugend Antibiotika verordnet. Viele
dieser Verordnungen sind aber aus medizinischer Sicht nicht
erforderlich, da sie gelegentlich gefährliche Allergien auslösen können, bzw. zu einer
Erhöhung des
Risikos für Antibiotika-Resistenzen führen.
Durch die
Antibiotika-Prophylaxe sollen
bedrohliche Ferninfektionen beispielsweise am Herzbeutel (Pericard), oder an frisch
eingesetzten
Austausch-Gelenken (Hüfte oder Kniegelenk) verhindert werden.
Doch ist dies in Zeiten bedrohlich zunehmender Antibiotika-Resistenzen
aus medizinischer Sicht überhaupt sinnvoll oder handelt es
sich um eine "Übertherapie"?
In den USA wurde
nun über mehrere
Jahre eine wissenschaftliche Studie durchgeführt, die im
angesehenen Fachjournal JAMA veröffentlicht wurde. Die Forscher kamen aufgrund der
zusammengetragenen Daten zu dem Schluß, dass eine
routinemäßig angesetzte Antibiotika-Prophylaxe in etwa 80% der Fälle aus
medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist und daher nur in genau
definierten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen sollte - wenn
also beispielsweise bei einem individuellen Patienten
aufgrund einer bestehenden akuten Vorerkrankung ein hohes
Infektionsrisiko gegeben ist.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde bereits im Jahr 2007 in einer noch heute gültigen Stellungnahme. Als besonderes Risiko gelten seither in erster Linie geplante Zahnimplantationen, bzw. operative Eingriffe, die erfahrungsgemäß länger als zwei Stunden dauern werden.
Wie sollten sich Patienten verhalten, wenn der behandelnde Zahnarzt, bzw. Kieferorhopäde eine Antibiotika-Prophylaxe vorschlägt?
In jedem Fall sollte die Problematik offen angesprochen werden, um das Für und Wider der angeratenen Therapie kritisch zu betrachten. Die automatische Verordnung einer Routine-Antibiotika-Prophylaxe sollte aber in jedem Fall unterbleiben.
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Quelle: Jama Network open
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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde, Stellungnahme Jahr 2007
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11.5.2025