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Impfgegner haben mit ihrer Skepsis - zumindest im Einzelfall - Recht
Bekannte und dokumentierte Impf-Gefahren wurden 2009 bei der Impfung gegen die Schweine-Grippe
vom Hersteller des Impstoffs und zahlreichen
Fach-Organisationen bagatellisiert oder gar ganz verschwiegen
Im Fachblatt BMJ (Bristish Medical Journal) wurde
nun ein Artikel veröffentlicht in dem nachgewiesen wurde,
dass das Pharmaunternehmen Glaxo Smith Kline im
Jahr 2009 - als der Ausbruch einer Grippe-Pandemie
(Schweine-Grippe) befürchtet wurde - die Öffentlichkeit über
die Gefahren die von einem der zwei neu entwickelten
Impfstoffe (Pandemrix gegen H5N1 influenza).
ausgehenden Gesundheitsgefahren (Risiko: Narkolepsie) nicht
informiert hat.
Interne Papiere beweisen, dass GSK bereits 2008 die
Gefahren kannte die von Pandemrix ausgingen
und diese Gesundheitsrisiken in den für die Öffentlichkeit
bestimmten Informationen verschwieg. Der gefährliche
Impfstoff wurde bis zum Jahr 2010 unverändert beworben. Auch
von staatlichen Institutionen wie den US-Institutes of
Health, dem britischen Department of Health, British Medical
Association und dem Royal Colleges of General
Practitioners. Organisationen, die hart daran
arbeiteten die im Gesundheitswesen tätigen Menschen von der
Notwendigkeit der von ihnen rundweg abgelehnten Impfung zu überzeugen.
Die ansonsten üblichen Vorsichtsmaßnahmen wurden aufgrund
der Dringlichkeit der Entwicklung des Impfstoffs reduziert
und das Unternehmen GSK wurde in verschiedenen
Ländern von jeglicher Haftung bei Impschäden freigestellt.
Fiona Godlee, Chefredakteurin des BMJ empfliehlt daher
in einer Presseinformation bei der Impfproblematik eine
grundsätzliche Skepsis beizubehalten und betonte die
Wichtigkeit der Bereitschaft sich unvoreingenommen zu
informieren. Vielen angesehenen Organisationen darf nicht
blind vertraut werde, da sie manipulierbar sind und zum Teil
auch bewusst manipulieren.
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Quelle: BMJ Oktober 2018
Bereits im Jahr 2015 entschied der oberste Gerichtshof, dass die Ärzte verpflichtet sind, die Patientenm umfassend zu informieren. Es ist unzulässig Informationen nach den persönlichn Vorlieben und medizinischen Überzeugungen des jeweiligen Arztes auszuwählern, um so die Pateinten bei ihren Entscheidungen "in rechte Bahnen zu lenken.
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Quelle: BMJ, Oktober 2018
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