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Das Aus für Kortisoninjektionen ins schmerzende Kniegelenk?
Die bei Kniegelenksverschleiss häufig angewandten
intraartikulären Kortison-Injektionen erwiesen sich in einer
wissenschaftlichen Studie als medizinisch
nicht sinnvoll
In einer im Fachblatt JAMA veröffentlichten
wissenschaftlichen Untersuchung, an der 140 unter
Kniegelenksverschleiss (Gonarthrose) leidende Patienten
teilnahmen, konnten die Autoren nun nachweisen, dass die auch
in Deutschland
üblichen intraartikulären Kortison-Injektionen (meist mit
Triamcinolon) den Gelenkschmerz nicht wirksam bekämpfen und
daher medizinisch nicht sinnvoll sind.
Die in regelmäßigen Abständen verabreichten
intraartikulären Kortisonspritzen lindern die Knieschmerzen nicht besser als Injektionen mit
einer wirkstofffreien
Kochsalzlösung (Plazebo) . Doch was nocxh schlimmer ist -
sie führen darüber hinaus zu einem verstärkten
Abbau der ohnehin bereits vorgeschädigten und abgenutzten Gelenkknorpel.
In der doppelblind angelegten
Studie
erhielt die Hälfte der Patienten
zwei Jahre lang alle drei Monate eine intraartikuläre Kortison-Injektion.
Zu Kontrollzwecken wurde den Patienten einer etwa gleich
großen Kontrollgruppe im gleichen zeitlichen Abstand lediglich
eine wirkstofffreie Kochsalzlösung injiziert.
Nach zwei Jahren zeigte sich, dass die Kortison-Injektionen
die Gelenkschmerzen nicht besser abgemildert hatten, als die
Kochsalzinjektionen. Dieses völlige Therapieversagen des gespritzten
Kortisons verwundert allerdings nicht, da die Autoren der
Studie feststellen mußten,
dass das ohnehin bereits durch Verschleiß verminderte
Knorpel-Volumen durch das Kortison weiter abgebaut worden
war. Dieser Rückgng des Knorpelvolumens wurde bei den
Patienten der Kontrollgruppe nicht beobachtet.
Die Autoren der Studie kamen daher zu
dem eindeutigen Schluß, dass sich die
üblichen Kortisoninjektionen bei in ihrer Bweglichkeit
eingeschränkten und
schmerzenden
Kniegelenken in Zukunft keineswegs
medizinisch
rechtfertigen läßt.
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Quellen: JAMA 2017 May 16;317(19):1967-1975. doi:
10.1001/jama.2017.5283.
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