


2014
Viele in Klinik und Praxis tätige Ärztinnen und Ärzte sind verunsichert
Gutgemeinte Therapieempfehlungen können Patienten durch eine mit Nebenwirkungen belastete Übertherapie schädigen. Außerdem erzeugen sie unnötig hohe Medikamenten-Kosten, die aus medizinischer Sicht unbedingt vermieden werden sollten.
In der Medizin gibt es kaum eine Erkenntnis, die unumstritten ist. Für jede These gibt es Experten, die anderen Experten vehement widersprechen. Diese eigentlich zu begrüßenden Meinungsvielfalt geht aber oft zu Lasten der Patienten, denen aufgrund von persönlichen Vorurteilen ihrer behandelnden Ärzte gelegentlich die optimale Therapie vorenthalten wird.
Dieses drängende Problem soll seit vielen Jahren durch Therapieempfehlungen abgemildert, bzw. sogar gelöst werden, die von hochrangig besetzten Fach-Gremien herausgegeben werden. Diese Therapieempfehlungen stützen sich meist auf angeblich wissenschaftlich hochwertigen Studien, die in den Bereich der sog. Evidenz basierten Medizin fallen. So weit die Theorie. Doch was taugen diese von vielen Ärzten als Einschränkung der Therapiefreiheit - also als Zwang - empfundenen Therapieempfehlungen wirklich?
Dieser wichtigen Frage ging nun eine Forschergruppe nach, die zu diesem Thema im Fachblatt Journal of Clinical Epidemiology eine Studie veröffentlichten. Die Ergebnisse der Analysen sind ernüchternd. Die Wissenschaftler kamen bei ihren Analysen nämlich zu dem Schluss, dass die Mehrzahl aller in die Therapieempfehlungen eingeflossenen Studien nicht geeignet ist, die Mehrzahl der Erkrankten in der Alltagspraxis medizinisch sinnvoll zu versorgen.
Die Studienergebnisse basieren nämlich häufig auf praxisfernen Erfahrungen mit ausgewählten Patientengruppen, die viel kränker sind, als ihre Leidensgenossen, mit denen es die Ärzte in ihrer Praxis, bzw. im klinischen Alltag kleinerer Krankenhäuser, tatsächlich zu tun haben. Die an Schwerkranken in Spezialkliniken gewonnenen Therapieerfahrungen führen bei unkritischer Anwendung in der ärztlichen Alltagspraxis geradezu zwangsläufig dazu, dass viele Patienten übertherapiert werden. Es kommt dann zu dem unerwünschten Phänomen, dass die Gesundheit einzelner Kranker durch die Nebenwirkungen der eigentlich überflüssigen medikamentösen Therapie mehr geschädigt wird, als durch die behandelte Krankheit.
Erst kürzlich haben Forscher beispielsweise darauf hingewiesen,
dass es wenig sinnvoll ist, Patienten, die unter einem
unkomplizierte leicht erhöhten Blutdruck leiden,
überhaupt medikamentös zu behandeln. Das betrifft allein
in Deutschland mehrere Millionen Patienten.
Tatsächlich
reichen für die Therapie des leicht erhöhten Blutdrucks nämlich
oft einfache Änderungen im Lebensstil aus, während die
verordneten, stark wirkenden Medikamente unerwünschte
Nebenwirkungen erzeugen können, die die Gesundheit der
Hochdruckkranken mehr beeinträchtigen als ihr leicht erhöhter
Blutdruck.
Die Autoren der im Journal of Clinical Epidemiology veröffentlichten Untersuchung sprachen daher die Empfehlung aus, dass wissenschaftliche Therapiestudien in Zukunft deutliche Hinweise auf die Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse auf die ärztliche Alltagpraxis enthalten sollten - also beispielsweise den Hinweis darauf, dass es sich bei den Studienteilnehmern um Angehörige bestimmter Risikogruppen handelt, deren Therapieergebnisse daher nicht verallgemeinert werden sollten.
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Quelle: Journal of Clinical Epidemiology
Therapieempfehlungen

Die Therapieempfehlungen sind evidenzbasierte Leitlinien. Bereits seit 1996 werden sie von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) herausgegeben. Ihre Erstellung erfolgt in interdisziplinären Arbeitsgruppen durch Spezialisten der jeweils relevanten Fachgebiete und unter Einbeziehung von Allgemeinmedizinern.
Vorrangiges Ziel der Therapieempfehlungen ist es, Transparenz dafür zu schaffen, welche therapeutischen Maßnahmen durch Belege aus klinischen Studien gut gesichert sind. Die Therapieempfehlungen sollen auch dort Orientierung geben, wo sich nur eine unzureichende Datenlage findet. Primäre Zielgruppe sind niedergelassene, im hausärztlichen Bereich tätige Ärzte.
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Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)



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11.5.2025

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