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Aktuelle
Informationen und News rund um Medizin und Gesundheit

06.04.2011
„Praxisgebühr und andere
Zuzahlungen abschaffen - Patientinnen und Patienten entlasten“
Stellungnahme der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung
Die KBV nimmt zu dem
Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE, der Bundestag möge die
Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit
dem sämtliche Zuzahlungen, darunter namentlich diejenige nach
§ 28 Abs. 4 SGB V („Praxisgebühr“), abgeschafft werden
sollen, wie folgt Stellung: Die KBV ist der Auffassung, dass die
bisher im SGB V geregelten Zuzahlungen keine Steuerungswirkungen
entfalten. Für die Zuzahlung für die vollstationäre Krankenhausbehandlung
nach § 39 Abs. 4 SGB V ergibt sich dies allein schon aus der Tatsache,
dass diese regelmäßig als veranlasste Leistung nach entsprechender
Verordnung durch den niedergelassenen Vertragsarzt ausgelöst wird.
Soweit die Zuzahlung nach
§ 28 Abs. 4 SGB V, für die sich die Begrifflichkeit „Praxisgebühr“
herausgebildet hat, zum Zeitpunkt ihrer Einführung das Inanspruchnahmeverhalten
der Versicherten für medizinische ambulante Leistungen gesteuert
haben sollte, so ist dies jedenfalls schon seit Jahren nicht mehr
der Fall. Dies lässt sich eindeutig aus den Daten der Abrechnungsstatistik
der KBV herleiten. Während die deutschen Vertragsärzte im Jahre
2004 insgesamt 473,7 Millionen Behandlungsfälle insgesamt verzeichneten,
stieg dieser Wert bis zum Jahr 2009 kontinuierlich auf 563,5 Millionen
Behandlungsfälle an. Gleichzeitig sank im selben Zeitraum die
Zahl der nach § 28 Abs. 4 SGB V zuzahlungspflichtigen Behandlungsfälle
von 172,5 Millionen auf 158,9 Millionen Fälle. In Prozent sank
damit der Anteil der zuzahlungspflichtigen Behandlungsfälle von
2004 bis 2009 von 36,4 auf 28,2.
Für die KBV sind dies Anzeichen
dafür, dass das differenzierte System der Zuzahlungen im SGB V
abgeschafft werden sollte. Ein wichtiger Nebeneffekt bestünde
zudem in der damit verbundenen enormen Bürokratievereinfachung,
die von allen Beteiligten, soweit ersichtlich, vor allem unter
dem Gesichtspunkt der Förderung der Attraktivität des Arztberufs
gefordert wird und im Hinblick auf die Erhebung der „Praxisgebühr“
und die damit verbundenen Praxisabläufe zu einer erheblichen Vereinfachung
führen würde.
Gleichzeitig ist die KBV jedoch
der Ansicht, dass eine wirksame Steuerung des Inanspruchnahmeverhaltens
der Versicherten für ärztliche Leistungen jedenfalls so lange
notwendig ist, wie einem praktisch unbegrenzten Anspruch der Versicherten
auf medizinische Leistungen ein begrenztes Finanzvolumen in der
gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber steht. Vor diesem Hintergrund
hält die KBV eine spürbare aber einheitliche Beteiligung der GKV-Versicherten
für erforderlich und zwar in Form einer für alle geltenden prozentualen
Eigenbeteiligung bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen.
Selbstverständlich sollte diese prozentuale Eigenbeteiligung insoweit
sozial abgefedert sein, dass einkommensschwache sowie chronisch
kranke Menschen in geeigneter, aber ebenfalls bürokratiearmer
Form davon ausgenommen wären. Auf diese Weise wären Befürchtungen
ausgeschlossen, dass die davon betroffenen Versichertengruppen
notwendige medizinische Behandlungen nicht in Anspruch nähmen.
Quelle:
Presseinformation
Dr. Roland
Stahl - Pressesprecher –
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2,
10623 Berlin
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin
Fax : + 49 30 4005 2290
E-Mail: RStahl (at) KBV.de
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