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26.10.2023 /22:50

 

 

 

 

 

Aktuelle Informationen und News
rund um Medizin und Gesundheit



 

 

06.04.2011

 

„Praxisgebühr und andere Zuzahlungen abschaffen - Patientinnen und Patienten entlasten“

 

Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

 

 Die KBV nimmt zu dem Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE, der Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sämtliche Zuzahlungen, darunter namentlich diejenige nach § 28 Abs. 4 SGB V („Praxisgebühr“), abgeschafft werden sollen, wie folgt Stellung: Die KBV ist der Auffassung, dass die bisher im SGB V geregelten Zuzahlungen keine Steuerungswirkungen entfalten. Für die Zuzahlung für die vollstationäre Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 4 SGB V ergibt sich dies allein schon aus der Tatsache, dass diese regelmäßig als veranlasste Leistung nach entsprechender Verordnung durch den niedergelassenen Vertragsarzt ausgelöst wird.

 

Soweit die Zuzahlung nach § 28 Abs. 4 SGB V, für die sich die Begrifflichkeit „Praxisgebühr“ herausgebildet hat, zum Zeitpunkt ihrer Einführung das Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten für medizinische ambulante Leistungen gesteuert haben sollte, so ist dies jedenfalls schon seit Jahren nicht mehr der Fall. Dies lässt sich eindeutig aus den Daten der Abrechnungsstatistik der KBV herleiten. Während die deutschen Vertragsärzte im Jahre 2004 insgesamt 473,7 Millionen Behandlungsfälle insgesamt verzeichneten, stieg dieser Wert bis zum Jahr 2009 kontinuierlich auf 563,5 Millionen Behandlungsfälle an. Gleichzeitig sank im selben Zeitraum die Zahl der nach § 28 Abs. 4 SGB V zuzahlungspflichtigen Behandlungsfälle von 172,5 Millionen auf 158,9 Millionen Fälle. In Prozent sank damit der Anteil der zuzahlungspflichtigen Behandlungsfälle von 2004 bis 2009 von 36,4 auf 28,2.

Für die KBV sind dies Anzeichen dafür, dass das differenzierte System der Zuzahlungen im SGB V abgeschafft werden sollte. Ein wichtiger Nebeneffekt bestünde zudem in der damit verbundenen enormen Bürokratievereinfachung, die von allen Beteiligten, soweit ersichtlich, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Attraktivität des Arztberufs gefordert wird und im Hinblick auf die Erhebung der „Praxisgebühr“ und die damit verbundenen Praxisabläufe zu einer erheblichen Vereinfachung führen würde.

Gleichzeitig ist die KBV jedoch der Ansicht, dass eine wirksame Steuerung des Inanspruchnahmeverhaltens der Versicherten für ärztliche Leistungen jedenfalls so lange notwendig ist, wie einem praktisch unbegrenzten Anspruch der Versicherten auf medizinische Leistungen ein begrenztes Finanzvolumen in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber steht. Vor diesem Hintergrund hält die KBV eine spürbare aber einheitliche Beteiligung der GKV-Versicherten für erforderlich und zwar in Form einer für alle geltenden prozentualen Eigenbeteiligung bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen. Selbstverständlich sollte diese prozentuale Eigenbeteiligung insoweit sozial abgefedert sein, dass einkommensschwache sowie chronisch kranke Menschen in geeigneter, aber ebenfalls bürokratiearmer Form davon ausgenommen  wären. Auf diese Weise wären Befürchtungen ausgeschlossen, dass die davon betroffenen Versichertengruppen notwendige medizinische Behandlungen nicht in Anspruch nähmen.

 

Quelle: Presseinformation
Dr. Roland Stahl - Pressesprecher – Kassenärztliche Bundesvereinigung

Herbert-Lewin-Platz 2,

10623 Berlin

Postfach 12 02 64, 10592 Berlin

 Fax : + 49 30 4005 2290

E-Mail: RStahl (at) KBV.de

 

 

 

 

 

 

 

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05.02.2024











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Die deutsche Sektion der mit dem Friedens-Nobelpreis ausgezeichneten Ärzte-Organisation IPPNW umfasst heute bereits  8.000 Mitglieder

Die Organisation  ist ein internationaler Zusammenschluss von Human-, Tier- und Zahnärzten, die sich für diein Verbot atomarer Waffen einsetzt.
Die deutsche IPPNW-Sektion ist die größte berufsbezogene Friedensorganisation.

mehr lesen (in deutscher   Sprache)
Quelle:IPPNW Deutschland – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.



Immer mehr Firmen haben die überaus lukrative Marktlücke "Kater nach Alkoholexzess" entdeckt und vermarkten Produkte, die den "Alkohol-Kater" verhindern sollen.

Das US-Magazin WIRED hat die wichtigsten Anti-Kater-Produkte vorgestellt . 
Am bekanntesten ist das Produkt
Myrkl des schwedischen Probiotika-Herstellers De Faire Medical
Myrkl  ist ein Nahrungsergänzungsmittel, das die Wirksubstanz AB001 enthält, die dafür sorgen soll,  dass der Blut-Alkohol bereits im Darm  durch Aufspaltung "entschärft" wird - also bevor er die Leberzellen erreicht. 

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Quelle:WIRED,31.12.2022
mehr lesen (in englischer   Sprache)
Quelle:De Faire Medical2022





Wenn das Vitamin Folsäure fehlt, können Kinder lebensgefährlich krank zur Welt kommen

Ein Mangel an dem Vitamin Folsäure sollte schon vor Beginn einer Schwangerschaft durch die Einnahme von rezeptfrei als Nahrungsergänzungsmittel verkäuflichen Folsäure-Tabletten ausgeglichen werden. Der Grund: bei einem Vitaminmangel drohen dem ungeborenen Kind schwere Missbildungen.

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Ärzte gegen Tierversuche


Immer mehr Ärztinnen und Ärzte haben sich der Organisation Ärzte gegen Tierversuche angeschlossen und engagieren sich für das prinzipielle Verbot von Tierversuchen.  Mittlerweile gibt es wirksame, wissenschaftlich gut belegte Alternativmethoden, bei deren Anwendung sich grausame Tierversuche vermeiden lassen.

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Quelle: Ärzte gegen Tierversuche



Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM-Netzwerk) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die sich mit Theorie und Praxis der Evidenzbasierten Medizin (EbM) beschäftigt.

 

Das Netzwerk dient dem fachlichen Austausch der an EbM Interessierten durch Unterhaltung einer webbasierten Informations- und Kommunikationsplattform und der Fachzeitschrift Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).  Evidence-based Nursing (EbN) ist im EbM-Netzwerk seit 2002 durch den Fachbereich Pflege und Gesundheitsförderung vertreten.

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Hier können  Kooperationspartner die Mitglieder ihrer  jeweiligen Zielgruppen über ihr Unternehmen, ihre besonderen Kompetenzgebiete, sowie die von ihnen angebotenen Produkte und  Dienstleistungen werbend informieren. 07.12.2021
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Deutsche Verwaltungsgerichte  haben den Weg freigehalten, so dass die seit vielen Jahren  beliebte  Thymustherapie auch in Zukunft auf dem Wege der Eigenherstellung der Thymus-Peptide  legal durchgeführt werden kann.  Das Unternehmen Sanorell Pharma verfügt über alle behördlich vorgeschriebenen Genehmigungen und unterstützt die an der Thymustherapie interessierten Therapeutinnen und Therapeuten aktiv bei der Herstellung der Thymus-Medikamente.

 



Wichtige Themen-Websites im Info-Netzwerk Medizin 2000 
(13.12.2009)
 

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