 |
Themenwebsites Medizin A - Z
im Info-Netzwerk Medizin 2000
2.1.2026

|
|
| |
Aktuelle
Informationen und News rund um Medizin und Gesundheit

06.04.2011
„Praxisgebühr und andere
Zuzahlungen abschaffen - Patientinnen und Patienten entlasten“
Stellungnahme der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung
Die KBV nimmt zu dem
Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE, der Bundestag möge die
Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit
dem sämtliche Zuzahlungen, darunter namentlich diejenige nach
§ 28 Abs. 4 SGB V („Praxisgebühr“), abgeschafft werden
sollen, wie folgt Stellung: Die KBV ist der Auffassung, dass die
bisher im SGB V geregelten Zuzahlungen keine Steuerungswirkungen
entfalten. Für die Zuzahlung für die vollstationäre Krankenhausbehandlung
nach § 39 Abs. 4 SGB V ergibt sich dies allein schon aus der Tatsache,
dass diese regelmäßig als veranlasste Leistung nach entsprechender
Verordnung durch den niedergelassenen Vertragsarzt ausgelöst wird.
Soweit die Zuzahlung nach
§ 28 Abs. 4 SGB V, für die sich die Begrifflichkeit „Praxisgebühr“
herausgebildet hat, zum Zeitpunkt ihrer Einführung das Inanspruchnahmeverhalten
der Versicherten für medizinische ambulante Leistungen gesteuert
haben sollte, so ist dies jedenfalls schon seit Jahren nicht mehr
der Fall. Dies lässt sich eindeutig aus den Daten der Abrechnungsstatistik
der KBV herleiten. Während die deutschen Vertragsärzte im Jahre
2004 insgesamt 473,7 Millionen Behandlungsfälle insgesamt verzeichneten,
stieg dieser Wert bis zum Jahr 2009 kontinuierlich auf 563,5 Millionen
Behandlungsfälle an. Gleichzeitig sank im selben Zeitraum die
Zahl der nach § 28 Abs. 4 SGB V zuzahlungspflichtigen Behandlungsfälle
von 172,5 Millionen auf 158,9 Millionen Fälle. In Prozent sank
damit der Anteil der zuzahlungspflichtigen Behandlungsfälle von
2004 bis 2009 von 36,4 auf 28,2.
Für die KBV sind dies Anzeichen
dafür, dass das differenzierte System der Zuzahlungen im SGB V
abgeschafft werden sollte. Ein wichtiger Nebeneffekt bestünde
zudem in der damit verbundenen enormen Bürokratievereinfachung,
die von allen Beteiligten, soweit ersichtlich, vor allem unter
dem Gesichtspunkt der Förderung der Attraktivität des Arztberufs
gefordert wird und im Hinblick auf die Erhebung der „Praxisgebühr“
und die damit verbundenen Praxisabläufe zu einer erheblichen Vereinfachung
führen würde.
Gleichzeitig ist die KBV jedoch
der Ansicht, dass eine wirksame Steuerung des Inanspruchnahmeverhaltens
der Versicherten für ärztliche Leistungen jedenfalls so lange
notwendig ist, wie einem praktisch unbegrenzten Anspruch der Versicherten
auf medizinische Leistungen ein begrenztes Finanzvolumen in der
gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber steht. Vor diesem Hintergrund
hält die KBV eine spürbare aber einheitliche Beteiligung der GKV-Versicherten
für erforderlich und zwar in Form einer für alle geltenden prozentualen
Eigenbeteiligung bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen.
Selbstverständlich sollte diese prozentuale Eigenbeteiligung insoweit
sozial abgefedert sein, dass einkommensschwache sowie chronisch
kranke Menschen in geeigneter, aber ebenfalls bürokratiearmer
Form davon ausgenommen wären. Auf diese Weise wären Befürchtungen
ausgeschlossen, dass die davon betroffenen Versichertengruppen
notwendige medizinische Behandlungen nicht in Anspruch nähmen.
Quelle:
Presseinformation
Dr. Roland
Stahl - Pressesprecher –
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2,
10623 Berlin
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin
Fax : + 49 30 4005 2290
E-Mail: RStahl (at) KBV.de
|
|
Werbung im Info-Netzwerk Medizin 2000
Anzeige Es gibt keine allgemein wissenschaftlich anerkannten Regeln welche Lebensmittel
in welcher Kombination, bzw. Menge gesund sind - und welche nicht. Man kann den Eindruck gewinnen, dass jeder "Experte" eine individuell unterschiedliche Auffassung
von bestimmten Themen hat . Die wissenschaftlichen Erkenntnisse widersprechen einander und
die Ansichten variieren erheblich. Auf der Website
www.medizin-2000.de/gesunde-ernaehrung versuchen wir unsere Besucher durch unvoreingenommene Informationen in die Lage zu versetzen, sich trotz des
vorherrschenden Datenchaos ein praxistaugliches eigenes Urteil zu bilden.
Anzeige
Immer mehr im Gesundheitsssektor
engagierte Unternehmen haben die Marktlücke "Kater nach Alkoholexzess" entdeckt und vermarkten Produkte, die angeblich den Kater verhindern sollen.
Am bekanntesten ist das Produkt Myrkl des schwedischen Probiotika-Herstellers
De Faire Medical.
Myrkl ist ein
probiotisches
Nahrungsergänzungsmittel, das die
generische Wirksubstanz
AB001
enthält, die nach Angabe des Herstellers dafür sorgt, dass der im Blut
gelöste Alkohol bereits im Darm durch Aufspaltung
in seine Bestandteile "entschärft" wird - also bevor er die sensiblen Leberzellen erreichen und schädigen kann - und bevor die
natürlichen Spaltprodukte einen mit
Kopfschmerzen und Übelkeit
bzw. Sodbrennen verbundenen "Alkohol-Kater"
auslösen können.

Anzeige Die angeblich weite Verbreitung von
Penicillin-Allergien, behindert die medikamentöse Behandlung von bakteriell bedingten Infektionen.
Die vom Patienten erinnerte Diagnose wird
selten überprüft und ist oft (bis
zu 90%?) falsch.
Sie führt zum unnötigen Einsatz
von teuren Reserve-Antibiotika und
fördert die Entwicklung weiterer Antibiotika-Resistenzen.
Preisgünstiges Penicillin könnte
nach erfolgtem Test, ohne Nebenwirkungen befürchten zu müssen, verordnet werden. Die
häufige Fehldiagnose
"Penicillin-Allergie"
führt zum unnötigen,
kontraproduktiven Einsatz teurer Reserve-Antibiotika. Auf der Website
www.allergietherapie.de/penicillinallergie
können sich Betroffene weiter informieren.
|
|
|
zum Seitenanfang
|
|
Hier können Kooperationspartner die Mitglieder ihrer jeweiligen
Zielgruppen über ihr Unternehmen, ihre besonderen
Kompetenzgebiete, sowie die von ihnen angebotenen Produkte und
Dienstleistungen werbend informieren.
07.12.2021

Ehrenamtlich tätige Idealisten helfen mit Hilfe der kostenlosen Smartphone-App
Be My Eyes blinden und sehbehinderten Menschen
-weltweit und innerhalb weniger Sekunden und in über
hundert Sprachen- die Tücken des Alltags besser zu
meistern.
App-Download und Anmeldung
Atemgas-Analysen unterstützen Diagnostik und das Therapie-Management
wichtiger Krankheiten. Die Messdaten sind
von Ärzten und betroffenen Patienten schnell, kostengünstig
und nebenwirkungsfrei zu erheben.
Specialmed hat sich auf Atemgas-Analysen spezialisiert und bietet innovative
Atemgas-Analyse-
Geräte an. Schwerpunkte sind der
FeNO-Atemtest zur
Asthma-Diagnose und der
H2 Atemtest zur Diagnose einer
Laktose-Unverträglichkeit sowie der
CO-Atemtest zur Unterstützung der
Rauchenentwöhnung. Und
hier gehts zum
Specialmed-Shop
Algen - Vielfalt aus dem Meer
Speisealgen sind in der asiatischen Küche weit verbreitet
und in Europa in erster Linie als Bestandteil von Sushi bekannt.
Man unterscheidet zwischen Mikro- und Makroalgen.Mikroalgen werden als
Nahrungsergänzungsmittel
angeboten - jetzt auch in Bio-Qualität. Die bekanntesten Mikroalgen sind
Spirulina,
Chlorella,
Astaxanthin und
AFA
.
Gesunde
Kinder: Was viele
Frauen nicht wissen - ein Mangel am
Vitamin Folsäure
sollte schon vor Beginn einer
Schwangerschaft durch die Einnahme von
Folsäure-Tabletten ausgeglichen
werden.
mehr lesen
Dieses Medikament heisst Folarell und jede Frau kann es in der Apotheke ihres
Vertrauens rezeptfrei als "Pille zur Anti-Baby-Pille" zu kaufen.
Oder bequem hier in der online Apotheke
bestellen.
Bio-Nutzhanf-Produkte:
Liebhaber unverfälschter Naturprodukte wollen
die Kräfte der Natur nutzen.
Innovative deutsche und
österreichische Unternehmen stellen
in enger Zusammenarbeit mit
engagierten Bio-Landwirten Nutzhanf-Produkte her,
die ausschließlich aus legalem,
EU-zertifiziertem, Saatgut gezogen
werden. Sie enthalten
Cannabidiol (CBD)und Cannabigerol
(CBG).
Sanorell Pharma
empfiehlt das Fachbuch:
Homöopunktur
Praktische Quantenmedizin.
Dr. med. Bernd Krautheimer. Die durch die Kombination von
Homöopathie
und Akupunktur erzielten Synergieeffekte
ermöglichen ein optimales ganzheitliches Therapie-Ergebnis.

Der
Sanorell
Vital-Test
hat ergeben, dass 47% der Frauen und 45% der
Männer nicht ausreichend mit
Vitaminen
und Spurenelementen versorgt sind.
Der Sanorell-Vital-Test zeigt, ob es
sinnvoll ist, einen entdeckten
Mangel
durch passende,
in jeder Apotheke rezeptfrei zu kaufende
Nahrungsergänzungsmittel auszugleichen. Über die
Versandapotheke
Fixmedika können Sie sich die
Vital Plus-Kombination kostengünstig zusenden lassen.
Thymustherapie: Furcht vor dem Aus ist unbegründet.
Deutsche Verwaltungsgerichte
haben den Weg freigehalten, so dass die seit vielen
Jahren beliebte
Thymustherapie
auch in Zukunft auf dem Wege der Eigenherstellung der
Thymus-Peptide legal durchgeführt werden kann.
Das Unternehmen
Sanorell Pharma
verfügt
über alle behördlich vorgeschriebenen Genehmigungen und
unterstützt die an der Thymustherapie interessierten
Therapeutinnen und Therapeuten aktiv bei der Herstellung der
Thymus-Medikamente.
|