Quelle:
Presse-Information Medizinrechtsanwälte e.V.
Aufklärung
über Behandlungsalternativen dokumentieren
Ärzte
müssen im Zweifelsfall beweisen können, dass sie Patienten über
Behandlungsalternativen mit vergleichbaren Erfolgsaussichten aber
unterschiedlichen Risiken aufgeklärt haben. Können sie das nicht,
liegt keine gültige Einwilligung der Patienten in einen medizinischen
Eingriff vor. Damit kommt grundsätzlich die Haftung der Ärzte
für den Eingriff und seine Folgen in Betracht.
"Schon
frühzeitig, das heißt ab dem ersten Gespräch mit den Patienten,
sollten Ärzte daher sorgfältig in ihren Behandlungsunterlagen
dokumentieren, dass sie über Behandlungsalternativen aufgeklärt
haben", sagt Matthias Hein, Fachanwalt für Medizinrecht aus
Leipzig. "In der Praxis halten sich Ärzte hierbei oft zu
knapp." Anders als etwa bei der Risikoaufklärung für operative
Eingriffe, die durch vorgefertigte Bögen meist sehr umfassend
geschieht.
Auf
dem 11. Deutschen Medizinrechtstag am 17. und 18. September 2010
in Göttingen referiert Hein zu den rechtlichen Folgen verschiedener
Arten von Dokumentations-Versäumnissen. Die Veranstaltung steht
unter dem Motto "Medizin in der Zwangsjacke: Dokumentation
- Regelleistungsvolumina - Haftung".
Der
Deutsche Medizinrechtstag ist das jährlich stattfindende Symposium
von Medizinrechts-Anwälten und Ärzten. Referenten aus Justiz,
Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik betrachten jedes Jahr
ein anderes Themengebiet aus unterschiedlichen Perspektiven. Der
Medizinrechtsanwälte e.V veranstaltet die Tagung gemeinsam mit
der Stiftung Gesundheit.
Programm
und Anmeldeunterlagen sowie Vorträge aus den vergangenen Jahren
finden Sie unter:
www.medizinrechts-beratungsnetz.de/deutscher-medizinrechtstag/
Lübeck, 11. August 2010
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Medizinrechtsanwälte
e.V. Vorsitzende des Vorstands: Dr. Britta Specht Travemünder
Allee 6 a 23568 Lübeck
Fax
0451 / 389 67 29 info@mrbn.de
www.medizinrechts-beratungsnetz.de
Quelle:
Presse-Information Medizinrechtsanwälte e.V.
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