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Quelle:
BNC Berufsverband Niedergelassener Chirurgen, 28. Oktober
2010
Krankenhäuser:
steigende Zahl stationärer Fälle
Niedergelassene
Fachärzte sollten über Einweisung ins Krankenhaus entscheiden!
Hamburg - Alle Jahre wieder veröffentlicht das Statistische Bundesamt
die Krankenhausstatistik des Vorjahres und berichtet über eine
steigende Zahl stationär versorgter Patienten: 2009 waren es mit
insgesamt 45 Millionen Operationen und medizinischen Prozeduren
7,7 Prozent mehr Fälle als noch 2008. Auch die
Zahl der stationären Operationen stieg um 5,1 Prozent
von 13,7 (2008) auf 14,4 Millionen (2009). Dabei hat
sich bis in die höchsten Kreise der Politik und der Krankenkassen
herumgesprochen, dass viele Eingriffe problemlos ambulant
erbracht werden könnten.
Dennoch führen weiter typische ambulante Operationen wie Leistenbruch-OP,
Metallentfernung oder Gelenkspiegelung mit nahezu unverändert
hohen Fallzahlen die Krankenhausstatistik an. BNC-Präsident Dr.
Dieter Haack bemerkte hierzu: "Werfen die Krankenkassen eigentlich
absichtlich den Beitrag ihrer Versicherten zum Fenster hinaus?
Muss die Politik erst das Gesundheitssystem wegen Unfinanzierbarkeit
für bankrott erklären, bevor das Ambulante Operieren endlich angemessen
gefördert wird?" Stattdessen sieht der aktuelle Gesetzentwurf
(GKVFinG) vor, dass stationsersetzende Leistungen in ein Budget
gezwängt werden.
"Außerdem
überlassen es Politik und Kassen uns Berufsverbänden, den volkswirtschaftlichen
Nutzen einer Verlagerung von stationären Operationen in den ambulanten
Bereich zu berechnen - und bezeichnen die entsprechenden Gutachten
dann prompt als unseriös", kritisierte Haack weiter. Der
BNC erneuerte seine Forderungen: "Ziel muss es sein, mehr
Eingriffe in den niedergelassenen Bereich zu verlagern. Hier treten
nach Operationen weniger Infektionen auf, die Patienten erholen
sich schneller. Nicht nur der Eingriff selbst ist kostengünstiger,
sondern er verursacht auch geringere Folgekosten", betonte
Haack.
Ob eine Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus notwendig
ist, sollte deshalb grundsätzlich von der Zweitmeinung eines niedergelassenen
Facharztes abhängen, der diese Leistung im Normalfall ambulant
erbringen kann. "Selbst der Vorsitzende des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Professor
Eberhard Wille empfiehlt eine Stärkung dieser Schnittmenge zwischen
den niedergelassenen Fachärzten und den Krankenhäusern."
Die Politik zeigt sich in den Augen Haacks allerdings unbeeindruckt
von externem Sachverstand: "Ob dies daran liegt, dass so
viele Bundestagsabgeordnete Mitglieder in Aufsichtsgremien diverser
Krankenhausketten sind und deshalb gar kein Interesse daran haben,
dass der Krankenhaussektor gesundschrumpft?"
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