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2.1.2026
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
BfS
warnt vor Besuch von Sonnenstudios
Werner Nording, PB2/ Pressearbeit, Bundesamt für Strahlenschutz
Strahlenschützer
sehen sich bestätigt - UV-Strahlung von Solarien definitiv
krebserregend
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sieht sich durch die Internationale
Agentur für Krebsforschung (IARC) bestätigt, dass UV-Strahlung
in Solarien definitiv krebserregend ist. "Wir warnen schon
lange vor einem Solarienbesuch und raten auch zu einem vernünftigen
Umgang mit der natürlichen Strahlung der Sonne", sagte
BfS-Präsident Wolfram König. Auch bei natürlicher
UV-Strahlung sei Vorsicht geboten. Kinder und Jugendliche aber
auch Erwachsene sollten unbedingt einen Sonnenbrand vermeiden.
"Jedes Jahr erkranken rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs.
Die Haut vergisst nichts". Die IARC, eine Einrichtung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte natürliche und künstliche
Strahlung in die höchste Krebsrisikostufe eingeordnet.
Um
das Risiko für den Verbraucher zu minimieren, hatte das BfS
bereits 2003 ein freiwilliges Zertifizierungsverfahren für
Solarien vorgeschlagen. Dieses Zertifikat ist leider kaum angenommen
worden. An der freiwilligen Zertifizierung nach den Kriterien
des BfS hatten sich nur etwa 15 Prozent aller Sonnenstudios beteiligt.
Eine Überprüfung der zertifizierten Studios erbrachte
ernüchternde Ergebnisse. Bei einer Stichprobe von Solarien,
die bundesweit mit dem freiwilligen Zertifikat des BfS betrieben
werden, hatte das BfS gravierende Mängel festgestellt. 100
dieser etwa 800 zertifizierten Sonnenstudios in Deutschland hatte
das BfS untersucht. Nur vier Solarien hatten alle Anforderungen
des Zertifikats erfüllt.
Als Konsequenz aus diesen Erfahrungen hat das Bundesumweltministerium
in Zusammenarbeit mit dem BfS rechtlich verbindliche Regelungen
erarbeitet. Ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
bei der Anwendung am Men-schen ist mittlerweile verabschiedet
worden und soll in Kürze in Kraft treten. Danach ist u. a.
die Nutzung von Solarien für unter 18-Jährige verboten.
Das Gesetz beinhaltet weiterhin eine Ermächtigungsgrundlage
für Rechtsverordnungen. Eine entsprechende UV-Schutz-Verordnung
ist derzeit in Vorbereitung. Damit werden u.a. Anforderungen an
den Betrieb von Solarien festgelegt und Anforderungen an die Fachkunde
des Personals verbindlich gemacht. Außerdem muss jede Besucherin
und jeder Besucher vor der Nutzung eines Solariums eine Beratung
bekommen. Ein heller Hauttyp sollte ein Ausschlusskriterium für
den Besuch einer Sonnenbank sein. Für dunkle Hauttypen muss
ein individuell erarbeiteter Beson-nungsplan mit Bestrahlungspausen
aufgestellt werden. "Als Strahlenschützer haben wir
die Aufgabe, Schäden an Haut und Augen durch UV-Strahlung
der Solarien zu verhindern", sagte König. Das gesundheitliche
Risiko für Hautkrebs und Hautalterung müsse begrenzt
werden.
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