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Quelle:
Deutsches Ärzteblatt Ausgabe 20 vom 15.05.2009
Sexualdelikte :
K.-o.-Mittel haben nur ein schmales Nachweisfenster
Drogenassoziierte Sexualdelikte nehmen zu. Das Bonner Institut
für Rechtsmedizin registrierte für sein Einzugsgebiet, dass
zwischen 1997 und 2006 die Untersuchungen zu berauschenden
Mitteln bei Sexualstraftaten um das Zehnfache anstiegen.
In der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes stellen
Burkhard Madea und Frank Mußhoff die Wirkunsgsweise und
Nachweisfenster der häufigsten Substanzen vor (Deutsch Arztebl
Int 2009; 106 (20): 341-347).
Als
K.-o.-Mittel kommt eine Vielzahl von Stoffen in Betracht,
beispielsweise Alkohol und Liquid Ecstasy. An erster Stelle
stehen jedoch Benzodiazepine und andere Hypnotika. Ihre
Wirkung kann bereits nach 10 Minuten einsetzen. Die Opfer
berichten über Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit, Übelkeit,
Enthemmung und Willenlosigkeit. Hinzu kommt nicht selten
eine über mehrere Stunden andauernde Bewusstlosigkeit, sodass
sich die Betroffenen nicht an den Vorfall erinnern können.
Der Nachweis von K.-o.-Mitteln ist häufig schwierig, denn
sie werden vom Körper schnell abgebaut. Benzodiazepine sind
im Blut maximal 24 Stunden, Liquid Ecstasy lediglich 8 Stunden
belegbar.
Bei
Verdacht auf Gabe von K.-o.-Mitteln sollten daher so schnell
wie möglich 100 mL Urin sowie mindestens 10mL Blut sichergestellt
werden. Liegt ein längerer Zeitraum zwischen Vorfall und
ärztlicher Untersuchung, ist die Analyse einer Haarprobe
indiziert. Diese kann bis zu vier Wochen nach dem Vorfall
erfolgen. Lediglich in 2 % der Straftaten können bei Routineuntersuchungen
unfreiwillig eingenommene Medikamente nachgewiesen werden.
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