|

Presseinformation
Anthroposophische Mistelpräparate bei Krebs
im gesamten Krankheitsverlauf erstattungsfähig
Schwäbisch Gmünd im März 2005.
Sozialgericht Düsseldorf entscheidet: Anthroposophische
Mistelpräparate können uneingeschränkt
verordnet werden. Die Kosten dafür sind von
den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen.
Nun
ist es auch gerichtlich entschieden: Ärzte
können ihren Krebspatienten anthroposophische
Mistelpräparate (z. B. Iscador) schon unmittelbar
nach der Diagnosestellung und für den gesamten
Krankheitsverlauf verordnen. Die entstehenden
Kosten werden von der jeweiligen gesetzlichen
Krankenkasse übernommen.
Dies
entschied am 1. März 2005 das Sozialgericht
Düsseldorf in einem Hauptsacheverfahren.
Eine an Krebs erkrankte Patientin hatte die Barmer
Ersatzkasse verklagt, da sie die Kosten für
ihre Misteltherapie nicht erstatten wollte. Ihre
Ablehnung der Kostenübernahme hat die Krankenkasse
damit begründet, dass Mistelpräparate
nur in der "palliativen" Krebstherapie
erstattungsfähig seien, das heißt,
wenn die Krankheit bereits fortgeschritten ist
und sich bereits Metastasen gebildet haben, nicht
aber schon vorher, also unmittelbar nach Diagnosestellung.
Eine solche Einschränkung auf die palliative
Therapie, so entschied das Sozialgericht, gilt
nur für phytotherapeutische und nicht für
anthroposophische Mistelpräparate, die in
vollem Umfang während des gesamten Krankheitsverlaufs
verordnungs- und somit erstattungsfähig sind.
Nur
wenige Tage zuvor hatte das Bundesministerium
für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS)
eine angestrebte Änderung der Arznei-mittelrichtlinie
durch den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beanstandet
und im Rahmen seiner Rechtsaufsicht abgelehnt.
Diese Änderung sah vor, dass die Einschränkung
der Verordnungsfähigkeit nicht nur für
phytotherapeutische, sondern auch für anthroposophische
Mistelpräparate zu gelten habe.
Damit steht nun zweifelsfrei fest: Anthroposophische
Mistelpräparate sind bei Krebserkrankungen
uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig.
Eine
besondere Qualifikation des verordnenden Arztes
ist damit nicht verbunden. Die Verordnungsentscheidung
muss lediglich durch den anthroposophischen Therapieansatz
motiviert sein.
Wenn
Sie weitere Informationsmaterialien zur Misteltherapie
wie z. B. die Broschüre "Informationen
für Krebspatienten - Schwerpunkt Misteltherapie"
wünschen, können Sie diese kostenlos
über die Website www.einechancemehrbeikrebs.de
oder unter der Telefonnummer 01805/93 53 32 bestellen.
Bei
weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr.
Bettina Arnold-v. Versen
Redakteurin Onkologie
WELEDA AG
Möhlerstr. 3
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171 / 919 325
Fax: 07171 / 919 447
E-Mail: barnold@weleda.de
|